News

  • 17. April 2023
    We're hiring!

    Die AMAS sucht einen Legal Counsel 80-100% (Financial Services). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

    Stelleninserat Legal Counsel
  • 3. April 2023
    Schweizer Anlagefonds - Auch in Konkursfällen sicher

    Durch die Ereignisse um die Credit Suisse und die anhaltenden Unsicherheiten im internationalen
    Finanzsystem über die möglichen Szenarien und ihre Konsequenzen beschäftigt erneut die Frage: Wie
    sicher sind Anlagefonds im Falle eines Konkurses einer Depotbank oder einer Fondsleitung?

    Anlegerschutz bei Schweizer Anlagefonds
  • 17. März 2023
    Swiss Finance Council erweitert seine Mitgliederbasis

    Der Swiss Finance Council (SFC) und seine Gründungsmitglieder Credit Suisse und UBS freuen sich, bekannt zu geben, dass die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (ABPS), die Asset Management Association Switzerland (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und die Vereinigung Schweizerischer Vermögensverwaltungsbanken (VAV) dem SFC beitreten. Damit wird die Zusammenarbeit bei der Vertretung der Interessen der international tätigen Schweizer Banken und Asset Manager gegenüber den EU-Stakeholdern weiter gestärkt.

    Link zur Medienmitteilung
  • 15. März 2023
    Motion «Sichere Renten»: Verpasste Chance zur Stärkung der BVG

    Der Ständerat hat heute die Motion «Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder» abgelehnt. Damit hat er eine Chance verpasst, die berufliche Vorsorge zu professionalisieren. Die AMAS setzt sich weiterhin für Massnahmen ein, den 3. Beitragszahler – also die Anlagerendite - in der beruflichen Vorsorge zu stärken.

    Das Pensionskassenvermögen ist für viele Schweizerinnen und Schweizer das grösste angesparte Vermögen. Deshalb tragen die Stiftungsräte, welche die wesentlichen Anlageentscheide verantworten, eine hohe treuhänderische Verantwortung. Eine entsprechendes Anlagekompetenz dieser Entscheidungsträger ist folglich zwingend.

    Die Motion hatte drei wichtige Anpassungen zum Ziel, um die Fitness der Schweizer Pensionskassen zu stärken: Die Verbesserung der Anlagekompetenz in den Stiftungsräten (Art. 33 BVV 2), die Sicherstellung eines umfassenden Risikomanagements (Art. 50) und die Abschaffung der Kategorienbegrenzungen, um den unterschiedlichen Risikostrukturen besser Rechnung tragen (Art. 55 BVV2).

    3. Beitragszahler ist tragende Säule der Vorsorgewerke

    Mit der Ablehnung der Motion hat der Ständerat eine Chance verpasst, mit wenig Aufwand eine grosse Wirkung zur Stärkung der beruflichen Vorsorge zu erzielenDas Schweizer Pensionskassensystem benötigt in den zentralen Bereichen Anlagekompetenz und Risikomanagement dringend Modernisierungen, um das Renditepotenzial in den einzelnen Pensionskassen besser auszuschöpfen. Die Anlagerendite auf den Schweizer Pensionskassenvermögen, der sogenannte 3. Beitragszahler, trägt seit geraumer Zeit stärker zum Vermögenszuwachs bei als die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge. Konkret hat der 3. Beitragszahler in den vergangenen 15 Jahren durchschnittlich rund CHF 30 Milliarden pro Jahr (also kumulativ CHF 450 Milliarden) zum Vermögenszuwachs der Pensionskassen beigetragen. Der 3. Beitragszahler ist somit eine tragende Säule der beruflichen Vorsorge mit erheblichem Potenzial.

    Eine Annahme der Motion hätte einen massgeblichen Beitrag zur weiteren Stärkung der Vorsorgewerke geleistet. Eine höhere Anlagekompetenz in den Stiftungsräten macht sich auch bei der Auswahl der Anlageprodukte bemerkbar. Eine kompetente Auswahl der Anlageinstrumente beinhaltet auch eine sorgfältige Kostenanalyse mit positivem Effekt auf die Nettorendite der Anlagevermögen.

    Für die AMAS bleibt die Stärkung der Schweizer Vorsorgewerke in der zweiten Säule und der individuellen Vorsorge durch die Säule 3a eine strategische Priorität. Der Verband wird sich daher weiterhin für eine Stärkung des 3. Beitragszahlers und damit der beruflichen Vorsorge einsetzen.

    Link zur Motion
  • 23. Februar 2023
    Join our team

    To strengthen our competent and active team, we are looking for an open-minded and committed Sustainability Analyst (Internship 80-100 %).

    Stelleninserat Intern Sustainability
  • 16. Dezember 2022
    Ein glaubwürdiger nachhaltiger Finanzplatz ohne Greenwashing

    Der Bundesrat hat heute seine Sustainable-Finance-Strategie für den Schweizer Finanzplatz bis zum Jahr 2025 veröffentlich und Handlungsfelder für auszuarbeitende Massnahmen definiert. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) begrüsst dieses Strategie-Update und unterstützt zusammen mit den weiteren Schweizer Finanzverbänden das gemeinsame Ziel, einen führenden nachhaltigen Finanzplatz zu etablieren.

    Schweiz benötigt eine gesamtheitliche Klimastrategie

    Die AMAS ist davon überzeugt, dass dieses Ziel und namentlich auch das Net-Zero-Ziel nur im Einklang mit der langfristigen Schweizer Klimastrategie 2050 erreichbar ist, welche alle Teile der Schweizer Wirtschaft einschliesst. Isolierte nationale Branchenvereinbarungen für die Finanzindustrie sehen wir dabei nicht als zielführend.

    Neue Produktkategorie für Impact Investments


    Zu den weiteren Massnahmen für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz hat der Bundesrat das Mainstreaming von Impact Investments bestimmt. Eine Arbeitsgruppe mit Branchenvertretern soll die Einführung einer neuen Produktekategorie prüfen, die sich an den Eigenschaften eines Long-Term Investment Funds (LTIF) orientiert. Die AMAS hält die Einbindung der Vertriebssicht für zentral, da solche Produkte einen höheren Grad an Komplexität aufweisen und im Vergleich mit herkömmlichen Anlageprodukten mit zusätzlichen Risiken belegt sind.

    Bisherige Erfahrungen mit dem European Long-Term Investment Fund (ELTIF) haben gezeigt, dass sich eine entsprechende Wirkung bei Privatanlegern nur einstellt, wenn die Schwelle des Minimuminvestments entsprechend tief (beispielsweise bei CHF 10'000) angesetzt würde.

    Finanzprodukte müssen Nachhaltigkeitswirkung ausweisen


    Der Bundesrat hat heute auch das weitere Vorgehen zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt. Wie der Bundesrat vertritt auch die AMAS den Standpunkt, dass es ein klares und allgemeines Verständnis braucht, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig angeboten werden kann. Die AMAS hat dies in ihrer Selbstregulierung bereits umfassend dargelegt und wird sich in der eingesetzten Arbeitsgruppee zur Prävention von Greenwashing einbringen.

    Die AMAS begrüsst, dass sich der Bundesrat gegenüber Anlegerinnen und Anlegern für eine differenzierte Kommunikation zur Nachhaltigkeitswirkung von Anlageprodukten ausspricht. Produkten, die nur Nachhaltigkeitsindikatoren miteinbeziehen oder bestimmte Unternehmen ausschliessen, fehlt der direkte Bezug zu Nachhaltigkeitszielen.

    Entfaltung der Wirkung der Selbstregulierung abwarten

    Die AMAS hat in ihrer im vergangenen September veröffentlichten Selbstregulierung zur Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug solche Produkte nicht mehr als «nachhaltig» klassifiziert. Die in der Selbstregulierung enthaltenen, verbindlichen Vorgaben dienen dem Ziel, in der Schweizer Asset Management-Industrie hohe Qualitätsstandards für Finanzanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug herzustellen.

    Die Selbstregulierung wie auch die Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verfolgen weiter das Ziel der Prävention und der Bekämpfung von Greenwashing auf den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genannten Bereichen der Organisations- sowie der Produktebene. Die AMAS ist von der im Vorjahr durch den Bundesrat kommunizierten subsidiären Rolle des Staates überzeugt. Die Implementierung der beiden Selbstregulierungen und die Entfaltung ihrer Wirkung bleiben abzuwarten.

    Bundesrat legt Massnahmen für nachhaltigen Finanzplatz fest
    Bundesrat will Greenwashing im Finanzmarkt vorbeugen
  • 15. Dezember 2022
    Wir feiern 30 Jahre

    Unser Verband wird 30 Jahre alt! Und so feiern unsere Mitglieder und Vorstände das Jubiläum:

    Link zum Jubiläumsvideo
  • 14. Dezember 2022
    ASIP ESG-Reporting 2022

    Der ASIP verfolgt das Ziel, über ein regelmässiges, ganzheitliches Reporting die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung zu erhöhen. Im Fokus steht eine transparente Offenlegung von ESG-Informationen, mit welchen alle involvierten Stakeholder nachverfolgen können, wie die Pensionskassen investiert sind und welche Entwicklungsschritte bezüglich Nachhaltigkeit realisiert werden. Dazu soll der publizierte ESG-Reporting-Standard dienen. In ein ESG-Reporting gehören qualitative Aussagen zur Art und Weise, wie die Pensionskassen mit diesem Thema umgehen, und auch quantitative Angaben zu einzelnen Anlagen.
    Der vorliegende Standard wurde in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden - u.a. der Asset Management Association Switzerland, Swiss Sustainable Finance und den Anlagestiftungen - erarbeitet.

    Zur ASIP Webseite
  • 24. November 2022
    Pacta Klimatest 2022: Potenzial für klimaverträgliche Finanzflüsse

    Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im heute publizierten PACTA-Klimatest eine erneute Bestandsaufnahme zur Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse veröffentlicht. Während das BAFU im Bericht Weiterentwicklungspotenzial ortet, weist die AMAS daraufhin, dass die Schweizer Asset Manager ihrer Kundschaft auch andere transparente Methoden zur differenzierten Beurteilung der Klimaverträglichkeit eines Portfolios zur Verfügung stellen.

    Nach 2020 sind die Schweizer Finanzinstitute auch 2022 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingeladen worden, am freiwilligen «PACTA Klimatest 2022» teilzunehmen. Das «Paris Agreement Capital Transition Assessment» ist bestrebt, auf international koordinierte Weise Transparenz in die Finanzflüsse und Portfolios der verschiedenen Finanzbranchen in Bezug auf ihre Ausrichtung auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu schaffen. Dieses hat das Ziel, die globale Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen.

    Der heute veröffentlichte Bericht gibt Aufschluss und liefert wichtige Erkenntnisse zu den Fortschritten des Schweizer Finanzsektors in Bezug auf die Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse. Die Asset Management Association Schweiz (AMAS) hatte – wie bereits 2020 – ihre Mitglieder unterstützt, am «PACTA Klimatest 2022» teilzunehmen. Die Schaffung einer vergleichbaren Transparenz, wie es die PACTA-Methodologie beabsichtigt, wie auch von messbaren Grundlagen zur Unterstützung von klimafreundlichen Anlageentscheidungen, ist der AMAS ein wichtiges Anliegen. PACTA ist allerdings nur eine von zahlreichen Methodologien zur Messung von Klimaverträglichkeit und wird in der Industrie nicht flächendeckend angewendet.

    AMAS konzentriert sich auf Swiss Climate Scores

    Da Asset Manager im Auftrag des Kunden handeln, dessen Anlageziel umsetzen und so ihrer treuhänderischen Pflicht nachkommen, ist es von hoher Relevanz, dass angewandte Methoden für eine differenzierte Beurteilung der Klimaverträglichkeit eines Finanzproduktes und Portfolios auch den Bedürfnissen und dem Informationsbedarf der Kundinnen und Kunden entsprechen, damit diese qualifizierte Anlageentscheide treffen können.

    Auch aus diesem Grund konzentriert sich die AMAS und die Schweizer Asset Manager aktuell auf die Implementierung der Swiss Climate Scores. Diese liefern dank sechs Indikatoren zusätzlich zur Transparenz bezüglich Klimaverträglichkeit Aussagen zur Transition in Richtung Netto-Null und damit zur effektiven Wirkung eines Finanzproduktes.

    Die AMAS hat zudem im laufenden Jahr die Umweltrelevanten Kennzahlen für Schweizer Immobilienfonds eingeführt, welche über die im September 2022 veröffentlichte Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug für AMAS-Mitglieder verbindlich sind. Weiter hat sich die AMAS durch ihren, vor einem Jahr erfolgten Beitritt zur Net Zero Asset Manager Initiative zum Netto-Null-Ziel bekannt und verpflichtet, diese wichtige Initiative bei ihren Mitgliedern zu fördern.

    AMAS unterstützt alle Methodologien zur Schaffung und Erhöhung von Transparenz bei der Klimaverträglichkeit von Portfolios. Aktuell empfiehlt sie die Anwendung der Swiss Climate Scores, um eine höhere Aussagekraft und Transparenz über die Klimaverträglichkeit und auch Klimawirkung von Finanzanlagen und Finanzströmen zu bewirken.

    Zum PACTA-Klimatest
  • 9. November 2022
    Vorwürfe an Schweizer Asset Manager und falsche Thesen im Buch «Das Rentendebakel»: Die AMAS bezieht Stellung

    Im kürzlich erschienenen Buch «Das Rentendebakel» weisen die Autoren auf Systemfehler im Schweizer Vorsorgesystem der 2. Säule hin und verurteilen die Finanzindustrie pauschal, Vorsorgegelder zu verspielen. Die AMAS hatte im Vorfeld zu einem Fragenkatalog der Autoren für das Buch ausführlich Stellung genommen. Die Antworten der AMAS sind in dem Buch jedoch kaum und nur mit Weglassungen berücksichtigt worden. Um das verzerrte und teils schlicht falsche Bild zu berichtigen, welches in dem Buch zur Rolle der Asset Manager im Schweizer Vorsorgesystem gezeichnet wird, legt die AMAS zu den Hauptpunkten hier nochmals die Fakten dar.

    FAQ Rentendebakel 221108