Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts
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2. August 2021
Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstellung eines BasisinformationsblattsDas Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, die Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts für komplexe Finanzinstrumente um sechs Monate zu verlängern. Diese Verlängerung der Übergangsfrist bedarf einer Anpassung der Artikel 110 und 111 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) und von Artikel 144 Absätze 1 und 5 der Kollektivanlagenverordnung (KKV). Mit dem bundesrätlichen Entscheid über diese Verordnungsanpassung ist voraussichtlich im November 2021 zu rechnen.
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