Erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament für den L-QIF

  • 17. Dezember 2021
    Erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament für den L-QIF

    Der Lancierung der neuen Fondskategorie Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) in der Schweiz steht nun nichts mehr im Wege: Am Freitag haben sowohl National- als auch Ständerat in den jeweiligen Schlussabstimmungen die Vorlage zum L-QIF angenommen. Aus Sicht der Asset Management Association Switzerland (AMAS) besonders erfreulich: In der Differenzbereinigung folgte der Nationalrat dem Ständerat und schloss die sogenannt einfachen oder unabhängigen Vermögensverwalter von der Verwaltung von L-QIF aus. Damit verfügt diese neue innovative Fondskategorie über ein starkes indirektes Aufsichtskonzept, was eines der essentiellen Elemente des L-QIF darstellt.

    In der Debatte um das Recht auf jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen einigte sich das Parlament hingegen darauf, dass dieses Recht auch beim L-QIF nicht mehr als fünf Jahre ausgesetzt werden darf.

    Die AMAS hat sich für die Einführung des L-QIF in der Schweiz eingesetzt, wird er doch die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management-Standorts und damit des gesamten Schweizer Finanzplatzes nachhaltig stärken. Der L-QIF stellt für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger eine echte Schweizer Alternative zur ausländischen Fondskonkurrenz dar. Mit dem L-QIF kann die Schweizer Fonds- und Asset-Management-Industrie ihr vorhandenes Potenzial weit besser ausschöpfen und die Schweiz als Fondsdomizil stärken, indem das Volumen der in der Schweiz aufgelegten kollektiven Kapitalanlagen nun erhöht werden kann. Dadurch bleibt ein grösserer Anteil der Wertschöpfung und des Haftungssubstrates in der Schweiz.

    Limited Qualified Investor Fund L-QIF