Limited Qualified Investor Fund L-QIF
L-QIF – Eine Innovation für den Schweizer Fondsmarkt
Schweizer Fonds sind im internationalen Wettbewerb häufig nicht erste Wahl. Dies gilt insbesondere im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren. Hoher Zeit- und Kostenaufwand für die Erlangung der entsprechenden Produktgenehmigung führen dazu, dass selbst Schweizer Kunden oft ausländische kollektive Kapitalanlagen den schweizerischen vorziehen. Der L-QIF stellt eine innovative Alternative eines Schweizer Fonds dar.
Mit dem L-QIF soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management-Standorts gestärkt werden, indem wieder vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden. Dies ist eine Chance für den Schweizer Finanzplatz, die es zu ergreifen gilt. Mit dem L-QIF wird die Grundlage geschaffen, damit qualifizierte Anleger mit einem starken Bezug zur Schweiz nicht mehr auf ausländische Produkte ausweichen zu müssen. Ein gutes Beispiel dafür, dass sich auch der Fondsstandort Schweiz dynamisch entwickelt. Zusammen mit weiteren angestrebten Erleichterungen im Bereich der Steuern und des internationalen Vertriebs könnte der Schweizer Fonds- und Asset Management-Standort kontinuierlich gestärkt werden.
Kern der Vorlage ist es, eine flexible kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht zur Verfügung zu stellen, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden kann. Gleichzeitig soll dieses innovative Produkt, welches nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen stehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit gewährleisten: Beim Asset Manager bzw. bei der Fondsleitung dieser Fonds muss es sich zwingend um ein FINMA-überwachtes Institut handeln. Diese indirekte Aufsicht trägt dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlegerinnen und Anleger angemessen Rechnung. Der L-QIF soll sowohl für offene als auch für geschlossene kollektive Kapitalanlagen nach KAG möglich sein. Das Anlageuniversum soll flexibel sein und den Investoren grösstmögliche Auswahl bieten. Zudem ist die steuerliche Einordnung als Schweizer Fonds ein zentrales Element für den Erfolg des L-QIF.
Der Ständerat als Erstrat behandelte die Vorlage im Sommer 2021 und nahm sie mit grosser Mehrheit an. Anfang September 2021 wurde die Vorlage dann auch von der WAK-N verabschiedet und in der Wintersession 2021 im Nationalrat als Zweitrat behandelt. Beide Räte einigten sich in der darauffolgenden Differenzbereinigung auf eine Vorlage, die schliesslich in der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 angenommen wurde. Der Verband hat sich während der parlamentarischen Behandlung dieses Dossiers aktiv für die Vorlage engagiert. Die Geschäftsstelle wurde dabei von einer Arbeitsgruppe mit Spezialisten aus unseren Mitgliedsinstituten unterstützt. Seit dem 23. September 2022 läuft nun die Vernehmlassung zur Anpassung der KKV. Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. Dezember 2022. Mit Inkrafttreten der gesamten Vorlage (KAG/KKV) ist nicht vor Mitte 2023 zu rechnen.
23. Dezember 2022
Asset Management Association Switzerland begrüsst den Entscheid im Nationalrat zur Einführung der innovativen Fondskategorie L-QIF