Selbstregulierung Sustainable Finance
Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug
Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat es sich zum Ziel gesetzt, die zentrale Rolle der Schweizer Asset Management Industrie im Bereich «Sustainable Finance» weiter zu stärken und Initiativen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für die Erstellung und die Verwaltung von nachhaltigen Kollektivvermögen laufend zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund hat die AMAS eine Selbstregulierung im Bereich Nachhaltigkeit erarbeitet. Die Selbstregulierung definiert erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch an die Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten. Der Regelungsrahmen folgt einem prinzipienbasierten Stil.
Die Selbstregulierung wurde in einem breit abgestützten Prozess für die Mitglieder AMAS erarbeitet und tritt am 30. September 2023 in Kraft. Mit ihrem jeweiligen Bezug auf die Instituts- und die Produkteebene ist sie komplementär zur Selbstregulierung der Nachhaltigkeit in der Kundenberatung, welche die Schweizerische Bankiervereinigung eingeführt hat. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage kann die Selbstregulierung von der FINMA derzeit nicht als Mindeststandard anerkannt werden, so dass das Regelwerk der freien Selbstregulierung der AMAS zuzurechnen ist.
26. September 2022
(Stand am 1. September 2023)
Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug vom 26. September 2022
(Version 2 - Stand am 20. Dezember 2022)
Selbstregulierung Nachhaltigkeit
«Sustainable Finance»: AMAS führt Selbstregulierung für Asset Manager und Ersteller von kollektiven Kapitalanlagen ein