3. Beitragszahler

Pensionskassenvermögen: Starke Korrektur ist ein Weckruf für Reformen

Das Anlagejahr 2022 führte zu einem deutlichen Rückgang der Vermögen der Schweizer Pensionskassen. Der Performanceverlust von 9.1 Prozent tut der elementaren Rolle des 3. Beitragszahlers für die BVG Berufliche Vorsorge keinen Abbruch. Im Gegenteil: Um das Potenzial des 3. Beitragszahlers weiter zu verbessern, müssen Reformen in Angriff genommen werden - dies zeigt der Report „Der 3. Beitragszahler: Die langfristige Leistung zählt“.

Der Weg zum Ziel

Um die Stärke und Effizienz unserer Pensionskassen einschätzen zu können lohnt sich ein Blick über unsere Grenzen hinweg und ein Vergleich mit Pensionskassen im Ausland. Bezüglich Rahmenbedingungen zeigt eine genauere Betrachtung der Anlagevorschriften in mit der Schweiz vergleichbaren Ländern, dass die gesetzliche Regulierung in Form von Anlagelimiten immer häufiger durch die Prudent Investor Rule abgelöst wird. Dieses aus der angelsächsischen Gesetzgebung stammende Prinzip regelt das Verhalten der verantwortlichen Einrichtung und ihrer Organe während des gesamten Anlageprozesses. Es gilt bereits heute bei Asset Managern, Banken und Fondsleitungen, aber auch bei zahlreichen professionellen Pensionskassen in der Schweiz und der EU als Erfolgsmodell. In der Folge wird die Prudent Investor Rule kurz erklärt und danach aufgezeigt, wie mit ihrer Hilfe der 3. Beitragszahler gestärkt werden könnte.

Prudent Investor Rule

Bei der Prudent Investor Rule, oder der «Regel des umsichtigen Anlegers», wie sie sinngemäss auf Deutsch heisst, handelt es sich um eine rechtliche Leitlinie für Anleger. Im Zentrum der Prudent Investor Rule stehen dabei ein adäquates Risikomanagement, Transparenz bei der Investitionsstrategie sowie ein Zugang zu Anlageoptionen, unabhängig von der Anlageklasse. Die Rule ist heute bereits zu grossen Teilen Bestandteil der BVV2, greift jedoch nicht wie gewünscht.

Mit der konsequenten Anwendung der Prudent Investor Rule werden moderne regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen und Investitionsentscheide von Pensionskassen in Zukunft aufgrund ökonomischer Grundprinzipien getroffen. Dies erlaubt es den Pensionskassen, das gesamte Anlageuniversum zugunsten höherer Renditen flexibler auszunutzen.

Der Fokus auf die Prudent Investor Rule in der BVV2 beinhaltet einerseits die Abschaffung der bestehenden Anlagerestriktionen, andererseits die Stärkung verschiedener Steuerungsinstrumente, die zu einem grossen Teil bereits Bestandteil der BVV2 sind. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Treuhänderische Sorgfaltspflicht
  • Diversifikation der Anlagen
  • Ausrichtung der Anlagestrategie nach Rendite-/Risikobedürfnissen
  • Risikobeurteilung im Kontext des gesamten Anlagevermögens
  • Überwachung der Anlagetätigkeit und -resultate
  • Alle Handlungen im Interesse der Kapitalgeber, also der Begünstigten
  • Optimierung der Vermögensverwaltungskosten
  • Wo nötig, Delegation von Vermögensverwaltungsaufgaben an Spezialisten

Um aber den Anforderungen der Prudent Investor Rule gerade bei komplexeren alternativen Anlagen gerecht zu werden, braucht es noch weitere Massnahmen. So müssen Investitionsentscheide des verantwortlichen Vermögensverwalters in vielerlei Hinsicht transparenter werden. Insbesondere braucht es Transparent der effektiven Investitionen und Renditen, Transparenz der Bewertungsmethoden und -annahmen, Transparenz des gesamten Investmentprozesses, Transparenz der Investoren selbst und auch eine vorgängige Transparenz der Kosten.

Zudem muss das Risikomanagement der Pensionskassen weiter professionalisiert werden, um ein Umfeld zu schaffen, welches eine effiziente und zielgerichtete Bewirtschaftung der Pensionskassenvermögen ermöglicht. Dies kann durch ein Festlegen der Anlagestrategie unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit, durch die Umsetzung der Anlagestrategie im Rahmen des Risikobudgets und durch die Überwachung der Anlagetätigkeit und der Einhaltung des Risikobudgets gelingen. Dadurch wird die Rolle des 3. Beitragszahlers gestärkt und ein nachhaltiger volkswirtschaftlicher Beitrag erzielt.

Gerade kleinere Vorsorgeeinrichtungen werden ein derartiges Mass an Transparenz als auch ein adäquates Risikomanagement kaum aus eigener Kraft leisten können – einige von ihnen haben deswegen in der Vergangenheit attraktive, aber komplexe Vermögensanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Darum können und sollen sie gemäss der Prudent Investor Rule in Zukunft auch vermehrt Hilfe von Spezialisten aus den Bereichen Anlage- und Risikomanagement in Anspruch nehmen. Das Know-how dafür ist auf dem Finanzplatz Schweiz mit seinen von der FINMA überwachten Asset-Management-Firmen vorhanden.

Der 3. Beitragszahler kann mehr

In einem internationalen Vergleich der Anlageperformance kanadischer und niederländischer Pensionskassen zeigt sich, dass der 3. Beitragszahler mehr als 40 Prozent des jährlichen Pensionskassenertrags erwirtschaften kann. Damit dies erreicht werden kann, müssen Pensionskassen jedoch die Möglichkeit haben, die ganze Bandbreite der Anlageoptionen zu bespielen. Dazu braucht es Verhaltensänderungen auf vielen Ebenen, nur dann kann das gesamte Anlageuniversum zugunsten der Versicherten genutzt werden. Konkret gibt es Handlungsbedarf in drei Bereichen.

Erstens muss die Prudent Investor Rule schweizweit implementiert werden. Mit der Einführung dieses weltweit etablierten Steuerungsinstruments reguliert der Gesetzgeber neu die verantwortliche Einrichtung und deren Organe anstatt das Gesamtportfolio und einzelne Anlagekategorien. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um die Rendite aus den Anlagevermögen auf ein vergleichbares internationales Niveau zu steigern und die Altersleistungen langfristig und ohne Einschnitte für die Versicherten zu stabilisieren.

Es braucht aber nicht bloss gesetzgeberische, sondern auch selbstregulatorische Massnahmen, um den gewünschten Mehrwert für die Versicherten zu schaffen. Deshalb muss zweitens, insbesondere bei kleineren Pensionskassen, welche häufig noch im Milizsystem verwaltet werden, das Risiko- und Anlagemanagement professionalisiert werden. Die Asset Manager ihrerseits müssen die Transparenz ihrer Anlagelösungen erhöhen.

Die Anpassung der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV2) an die veränderten Rahmenbedingungen ist längst überfällig. Aus diesem Grund muss drittens die BVV2 revidiert und die strikten Anlagelimiten abgeschafft werden, was einerseits den Handlungsspielraum der Pensionskassen erhöhen, andererseits den administrativen Aufwand spürbar senken würde.

Um die 2. Säule unserer Altersvorsorge zu stabilisieren, sind diese Reformen unerlässlich. Zusammen mit anderen Massnahmen können so die Renten der kommenden Generationen erhalten, wenn nicht sogar erhöht werden.