PRIIPS
Inkrafttreten
29. Dezember 2014 mit Geltung ab dem 1. Dezember 2018 (die PRIIPs-VO gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat)
Geltungsbereich
Die Regeln gelten für «verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger» (Packaged Retail Investment Products) und «Versicherungsanlageprodukte» (Insurance-based Investment Products), zusammen Packaged Retail and Insurance-based Investment Products PRIIPs. Dabei handelt es sich um standardmässige Anlageprodukte, die ein Finanzinstitut ihren Kundinnen und Kunden anbietet, um für ein bestimmtes Ziel (z.B. Hauskauf) zu sparen. Darunter fallen Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte, strukturierte Wertpapiere und strukturierte Termineinlagen.
Regelungsinhalt
Die PRIIPs-Verordnung verpflichtet Hersteller (z. B. Fondsmanager, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen) und Verkäufer von PRIIPs, den Anlegerinnen und Anlegern sog. Basisinformationsblätter bzw. Key Information Documents (KID) zu diesen Anlageprodukten abzugeben. Damit sollen Kleinanleger die grundlegenden Merkmale und Risiken dieser Produkte verstehen und vergleichen können. Die Erstellung des PRIIPs-KID obliegt dem Hersteller des Anlageprodukts (Art. 5 Abs. 1 PRIIPs-VO), das Erscheinungsbild des PRIIPs-KID ist vorgeschrieben (Art. 6 ff. PRIIPs-VO) und es darf max. 3 Seiten lang sein.
Zum Inhalt des PRIIPs-KID gehören nach Art. 8 PRIIPs-VO Angaben zu:
- Name des PRIIP und Identität des Herstellers;
- Merkmalen des PRIIP (Art und Ziele des PRIIP, die dafür eingesetzten Mittel, Bezeichnung des avisierten Kleinanlegertyps, Laufzeit etc.);
- Risiken und Rendite (Gesamtrisikoindikator, höchstmögliche Verluste, Performanceszenarien);
- Kosten (direkt und indirekte; einmalige und wiederkehrende);
Beschwerdemöglichkeiten betreffend das Produkt oder das Verhalten des Herstellers; - Mindesthaltedauer;
- Warnhinweis für schwer verständliche Anlageprodukte.
Mit der PRIIPs-VO verbundener Erlass
Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Muster für Basisinformationsblätter)