Herausforderungen der Pensionskassen

Pensionskassen haben die Aufgabe, das Altersguthaben von Personen so zu bewirtschaften, dass im Pensionsalter die Rentenbeträge ausbezahlt werden können. Verschiedene Faktoren haben die Pensionskassen in den letzten Jahren vor neue Herausforderungen gestellt, diese Aufgabe zu erfüllen.. Einerseits herrscht seit Jahren ein weltweites Tiefzinsumfeld, was es erschwert, Rendite auf dem Altersguthaben zu erzielen. Andererseits steigt die Lebenserwartung der Menschen, was dazu führt, dass Renten immer länger ausbezahlt werden müssen.

Als Folge auf das langjährige Tiefzinsumfeld ist der Mindestzinssatz 2019 auf 1,0 Prozent gesunken und seither nicht wieder angehoben worden. Wegen der steigenden Lebenserwartung werden die Altersguthaben und mit ihnen der auf dem BVG-Ausweis ausgewiesene künftige Rentenbetrag laufend den neuen Rahmenbedingungen angepasst. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz für die obligatorische Vorsorge von aktuell 6,8 Prozent zum Beispiel, der die Höhe der Jahresrente in Prozenten des Alterskapitals bestimmt, dürfte künftig stark sinken. Und damit die spätere Rente.

Die geltenden Anlagevorschriften für Pensionskassen beruhen auf dem traditionellen Modell von Anlagekategorien, deren Anteil am gesamten Anlageportfolio limitiert ist. So dürfen gemäss Art. 55 BVV2 nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtvermögens in Grundpfandtitel auf Immobilien im Baurecht sowie Bauland investiert werden; dito nicht mehr als 50 Prozent in Aktien, nicht mehr als 30 Prozent in Immobilienanlagen, nicht mehr als 15 Prozent in alternative Anlagen und nicht mehr als 30 Prozent in Fremdwährungen ohne Währungssicherungen. Es ist anzumerken, dass auch viele Pensionskassen die Erweiterungsmöglichkeit nach Art. 50 BVV2 wahrnehmen.


Doch sind den Pensionskassen bewusst Leitplanken für die Vermögensaufteilung gesetzt. Dieses Regime der Maximallimiten stellt allerdings keinen Ersatz für ein adäquates Risikomanagement dar. Im Gegenteil: Es wiegt sowohl den Gesetzgeber als auch die Begünstigten in einer Scheinsicherheit. Zudem haben diese Limiten eine unerwünschte Signalwirkung, implizieren sie doch, dass zum Beispiel ein Anteil an Immobilieninvestitionen von bis zu 30 Prozent kein besonderes Risiko darstellt, da sich dieser innerhalb der Anlagelimiten befindet.

Auch heute investieren unsere Pensionskassen wesentliche Teile des Vermögens in risikolose Zinsanlagen, insbesondere in Obligationen in Schweizer Franken, obwohl diese praktisch keine Rendite abwerfen. Gemäss einer Swisscanto-Studie macht dieser Anteil immer noch durchschnittlich 18,7 Prozent aus. Im Jahre 2020 waren rund 32 Prozent der Portfolios in Aktien investiert – mit Blick auf die vergangenen Boomjahre ein zu kleiner Anteil. Kein Wunder also, blieben die Schweizer Pensionskassen mit einer durchschnittlichen Rendite von 4,7 Prozent insgesamt unter ihren Renditezielen. Aktienmärkte rentieren im langjährigen Durchschnitt mit rund 8 Prozent.

Damit sich die Pensionskassen nicht länger stark an den Anlagelimiten orientieren müssen, wäre eine Lockerung oder gar Abschaffung dieser Limiten sinnvoll. Damit würde die bereits heute in der BVV2 verankerte Prudent Investor Rule gestärkt und die Risiken könnten auf eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten verteilt werden. Die damit einhergehende Aufwertung des «3. Beitragszahlers» käme in Form höherer Renditen dem gesamten Rentensystem wie auch dem einzelnen Anleger zugute.