KAG

Mit FIDLEG/FINIG wurde die umfassende Regelung im Kollektivanlagenrecht aufgebrochen und in die neue Finanzmarktrechtarchitektur überführt.

Produktspezifische Regelungen, wie die Genehmigungspflicht für kollektive Kapitalanlagen, Regelungen zur Depotbank oder Vertreter- und Zahlstellenpflicht verbleiben schliesslich im KAG und den entsprechenden Ausführungsverordnungen (KKV und KKV-FINMA).

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen, KAG

Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen, KKV

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen, FINMA-KKV

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG), Vergleichsversion

Bei dieser Vergleichsversion handelt es sich lediglich um ein Arbeitsdokument, welches der Verband seinen Mitgliedern ohne Gewähr und ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellt.
Verglichen wurde das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 (Stand am 1. Juli 2016) mit dem Bundesgesetz Stand am 1. Januar 2020.
Verbindlich ist die Version, die in der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird.

Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV), Vergleichsversion

Bei dieser Vergleichsversion handelt es sich lediglich um ein Arbeitsdokument, welches der Verband seinen Mitgliedern ohne Gewähr und ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellt.
Verglichen wurde die Verordnung vom 22. November 2006 (Stand am 1. Januar 2015) mit der Verordnung Stand am 1. Januar 2020.
Verbindlich ist die Version, die in der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird.