Das Drei-Säulen-Prinzip

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip, das seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Die erste Säule steht für die staatliche, die zweite für die berufliche und die dritte für die private Vorsorge. Jede der drei Säulen wirkt ergänzend zu den anderen. Zusammen sorgen sie für eine stabile finanzielle Absicherung nach der Pensionierung und decken folgende Risiken ab: das Alter, die Hinterlassenschaft und die Invalidität.

Saeulen D


Die 1. Säule entspricht dem staatlichen Konzept der Altersvorsorge, also der AHV, und soll den finanziellen Existenzbedarf im Alter sicherstellen. Zudem versichert sie den Invaliditätsfall und sorgt im Todesfall für die Absicherung der Hinterbliebenen. Sie wird nach dem Umlageverfahren finanziert, bei dem die einbezahlten Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der laufenden Altersleistungen herangezogen werden, sodass darauf kaum Anlagerenditen erwirtschaftet werden können. Die AHV-Beiträge werden zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ebenfalls verpflichtet, Geld in die 2. Säule einzuzahlen. Ziel dieser beruflichen Vorsorge ist es, auch nach der Pensionierung die gewohnte Lebensweise fortführen zu können. Gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) von 1985 funktioniert die 2. Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass alle Versicherten während ihrer Erwerbstätigkeit Kapital ansparen müssen, um die Vorsorgeziele fürs Alter sicherzustellen. So haben Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr und einem jährlichen Erwerbseinkommen von mindestens CHF 21ʼ330, wie auch Arbeitgeber mindestens zu gleichen Teilen in die Pensionskasse einzuzahlen.

Diese Beiträge fliessen ins Altersguthaben, welches von den Pensionskassen verwaltet wird. Aktuell verwalten die Schweizer Pensionskassen ein Vermögen von insgesamt rund 1ʼ080 Milliarden Franken, welches sie nach den 2015 in Kraft getretenen Anlagevorschriften gemäss BVV2 möglichst gewinnbringend an den Kapitalmärkten investieren müssen. Durch diese Investitionen, welche meist von langfristiger Natur sein können, werden zusätzliche Erträge für die Arbeitnehmer erwirtschaftet, was das Rentenniveau positiv beeinflusst. Wie die untenstehende Grafik zeigt, tragen die Erträge der Vermögensanlagen einen beträchtlichen Teil zur späteren Rente aus der 2. Säule bei – über die letzten fünf Jahre gerechnet waren es mehr als 40%. Deshalb wird auch gerne vom «3. Beitragszahler» in der 2. Säule gesprochen.


Bei der 3. Säule spricht man von der individuellen Vorsorge, welche auf Freiwilligkeit basiert und zusätzliches Vorsorgesparen und -versichern fördern soll. Während die Säule 3a über Steuererleichterungen Sparanreize schafft, beinhaltet die Säule 3b Spar- und Versicherungsmassnahmen ohne besondere steuerliche Privilegien.