Sustainable Finance: AMAS führt Selbstregulierung für Asset Manager und Ersteller von kollektiven Kapitalanlagen ein

  • 26. September 2022
    Sustainable Finance: AMAS führt Selbstregulierung für Asset Manager und Ersteller von kollektiven Kapitalanlagen ein

    Die AMAS setzt mit einer neuen Selbstregulierung im Bereich «Sustainable Finance» höhere Standards für die Qualität und die Transparenz von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug. Dabei definiert die Selbstregulierung die Anforderungen an die Organisation eines Finanzinstituts sowie an die Produktgestaltung und -angaben gegenüber Anlegerinnen und Anlegern. Mit der freien Selbstregulierung stärkt die AMAS den schweizerischen Finanzplatz im In- und im Ausland im Bereich «Sustainable Finance».Die "Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug" definiert für die Industrie erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch zur Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten.Sie wurde in einem breit abgestützten Prozess für die Mitglieder AMAS erarbeitet und tritt am 30. September 2023 in Kraft. Mit ihrem expliziten Bezug auf die Instituts- und die Produkteebene ist sie komplementär zur Selbstregulierung der Nachhaltigkeit in der Kundenberatung, welche die Schweizerische Bankiervereinigung eingeführt hat.

    Selbstregulierung Sustainable Finance