Finanzmarktrechtsarchitektur

Um den Schweizer Finanzplatz und damit den Wirtschaftsstandort zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten, müssen Schweizer Finanzdienstleister im Inland gut aufgestellt sein sowie am internationalen Wachstum partizipieren und die bestehende, leistungsfähige Finanzinfrastruktur auslasten können. Das neue Gesetzespaket Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) tragen massgeblich zur Exportfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen des Schweizer Finanzplatzes bei. Sie erhöhen die Rechtssicherheit, indem sie die bestehenden Regeln zusammenfassen, und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter vergleichbarer Anlageprodukte und Finanzdienstleistungen („level playing field“). Zudem modernisieren sie den Anlegerschutz und sind damit eine Chance für den zukunftsorientierten Schweizer Finanzplatz.

Mit Inkrafttreten des FIDLEG und des FINIG per 1. Januar 2020 wurde die Schweizer Finanzmarktrechtarchitektur grundlegend umgestaltet. Die Fonds- und Asset Management Industrie ist davon in besonderem Mass betroffen, da das Kollektivanlagenrecht mit FIDLEG/FINIG erheblich angepasst wurde. Die bisher primär sektorielle Regulierung im Kollektivanlagengesetz (KAG) wird durch die nun horizontale Regulierung in FIDLEG und FINIG aufgebrochen. Schliesslich sind auch das Geldwäschereigesetz (GwG) sowie das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), welche für die Fonds- und Asset Management-Industrie ebenfalls relevant sind, horizontaler Natur.