T+1 Settlement

Transaktionen mit Aktien unterliegen einem Abwicklungszyklus, dem sogenannten Trade Settlement. Dieser Prozess erlaubt den reibungslosen Austausch der Wertpapiere zwischen den handelnden Parteien. Ende Mai 2024 werden die Börsenplätze in den USA, in Kanada und in Mexiko diesen Abwicklungszyklus von derzeit zwei Tagen (T+2) auf nur noch einen Tag verkürzen (T+1).

China hat seinerseits diesen Abwicklungszyklus bereits auf T+0 für Aktien und T+1 für Cash umgestellt. Auch Indiens Börsen haben auf T+1 umgestellt.

In der EU, in Grossbritannien wie auch in der Schweiz sind die Diskussionen über eine Einführung von T+1 im Gang.

Logistische und technische Herausforderungen

Der Wechsel der nordamerikanischen Börsenplätze auf T+1 wird sich auf die europäischen und Schweizer Märkte auswirken. Ein verkürzter Abwicklungszyklus’ auf T+1 soll Vorteile bringen wie die Reduktion systemischer Risiken (Liquidität, Gegenpartei) gegenüber Clearing-Häusern und anderen Marktteilnehmern.

Gleichwohl wird der Wandel Asset Manager und Investoren in der Schweiz vor logistische und technische Herausforderungen stellen. Schweizer Asset Manager und Fondsanbieter müssen derzeit die möglichen Auswirkungen auf ihre kollektiven Kapitalanlagen selbst beurteilen und technologische, verhaltensbezogene und betriebliche Änderungen vorbereiten.

Die AMAS ist aus Wettbewerbsgründen bestrebt, den Abwicklungszyklus auch in der Schweiz auf T+1 zu kürzen und hält es dabei für sinnvoll, mit der EU und mit Grossbritannien eine gemeinsame Lösung zu verfolgen. Über den Swiss Finance Council in Brüssel, bei dem die AMAS Mitglied ist, werden die entsprechenden Diskussionen mit der EU koordiniert.

Die AMAS verfolgt das Thema «Settlement Cycle T+1» eng. Das Zirkular «Settlement T+1» mit vertieften Informationen finden Sie hier:

Zirkular 04/2023

«Settlement T+1»