Ein glaubwürdiger nachhaltiger Finanzplatz ohne Greenwashing

  • 16. Dezember 2022
    Ein glaubwürdiger nachhaltiger Finanzplatz ohne Greenwashing

    Der Bundesrat hat heute seine Sustainable-Finance-Strategie für den Schweizer Finanzplatz bis zum Jahr 2025 veröffentlich und Handlungsfelder für auszuarbeitende Massnahmen definiert. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) begrüsst dieses Strategie-Update und unterstützt zusammen mit den weiteren Schweizer Finanzverbänden das gemeinsame Ziel, einen führenden nachhaltigen Finanzplatz zu etablieren.

    Schweiz benötigt eine gesamtheitliche Klimastrategie

    Die AMAS ist davon überzeugt, dass dieses Ziel und namentlich auch das Net-Zero-Ziel nur im Einklang mit der langfristigen Schweizer Klimastrategie 2050 erreichbar ist, welche alle Teile der Schweizer Wirtschaft einschliesst. Isolierte nationale Branchenvereinbarungen für die Finanzindustrie sehen wir dabei nicht als zielführend.

    Neue Produktkategorie für Impact Investments


    Zu den weiteren Massnahmen für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz hat der Bundesrat das Mainstreaming von Impact Investments bestimmt. Eine Arbeitsgruppe mit Branchenvertretern soll die Einführung einer neuen Produktekategorie prüfen, die sich an den Eigenschaften eines Long-Term Investment Funds (LTIF) orientiert. Die AMAS hält die Einbindung der Vertriebssicht für zentral, da solche Produkte einen höheren Grad an Komplexität aufweisen und im Vergleich mit herkömmlichen Anlageprodukten mit zusätzlichen Risiken belegt sind.

    Bisherige Erfahrungen mit dem European Long-Term Investment Fund (ELTIF) haben gezeigt, dass sich eine entsprechende Wirkung bei Privatanlegern nur einstellt, wenn die Schwelle des Minimuminvestments entsprechend tief (beispielsweise bei CHF 10'000) angesetzt würde.

    Finanzprodukte müssen Nachhaltigkeitswirkung ausweisen


    Der Bundesrat hat heute auch das weitere Vorgehen zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt. Wie der Bundesrat vertritt auch die AMAS den Standpunkt, dass es ein klares und allgemeines Verständnis braucht, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig angeboten werden kann. Die AMAS hat dies in ihrer Selbstregulierung bereits umfassend dargelegt und wird sich in der eingesetzten Arbeitsgruppee zur Prävention von Greenwashing einbringen.

    Die AMAS begrüsst, dass sich der Bundesrat gegenüber Anlegerinnen und Anlegern für eine differenzierte Kommunikation zur Nachhaltigkeitswirkung von Anlageprodukten ausspricht. Produkten, die nur Nachhaltigkeitsindikatoren miteinbeziehen oder bestimmte Unternehmen ausschliessen, fehlt der direkte Bezug zu Nachhaltigkeitszielen.

    Entfaltung der Wirkung der Selbstregulierung abwarten

    Die AMAS hat in ihrer im vergangenen September veröffentlichten Selbstregulierung zur Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug solche Produkte nicht mehr als «nachhaltig» klassifiziert. Die in der Selbstregulierung enthaltenen, verbindlichen Vorgaben dienen dem Ziel, in der Schweizer Asset Management-Industrie hohe Qualitätsstandards für Finanzanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug herzustellen.

    Die Selbstregulierung wie auch die Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verfolgen weiter das Ziel der Prävention und der Bekämpfung von Greenwashing auf den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genannten Bereichen der Organisations- sowie der Produktebene. Die AMAS ist von der im Vorjahr durch den Bundesrat kommunizierten subsidiären Rolle des Staates überzeugt. Die Implementierung der beiden Selbstregulierungen und die Entfaltung ihrer Wirkung bleiben abzuwarten.

    Bundesrat legt Massnahmen für nachhaltigen Finanzplatz fest
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