Motion «Sichere Renten»: Verpasste Chance zur Stärkung der BVG

  • 15. März 2023
    Motion «Sichere Renten»: Verpasste Chance zur Stärkung der BVG

    Der Ständerat hat heute die Motion «Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder» abgelehnt. Damit hat er eine Chance verpasst, die berufliche Vorsorge zu professionalisieren. Die AMAS setzt sich weiterhin für Massnahmen ein, den 3. Beitragszahler – also die Anlagerendite - in der beruflichen Vorsorge zu stärken.

    Das Pensionskassenvermögen ist für viele Schweizerinnen und Schweizer das grösste angesparte Vermögen. Deshalb tragen die Stiftungsräte, welche die wesentlichen Anlageentscheide verantworten, eine hohe treuhänderische Verantwortung. Eine entsprechendes Anlagekompetenz dieser Entscheidungsträger ist folglich zwingend.

    Die Motion hatte drei wichtige Anpassungen zum Ziel, um die Fitness der Schweizer Pensionskassen zu stärken: Die Verbesserung der Anlagekompetenz in den Stiftungsräten (Art. 33 BVV 2), die Sicherstellung eines umfassenden Risikomanagements (Art. 50) und die Abschaffung der Kategorienbegrenzungen, um den unterschiedlichen Risikostrukturen besser Rechnung tragen (Art. 55 BVV2).

    3. Beitragszahler ist tragende Säule der Vorsorgewerke

    Mit der Ablehnung der Motion hat der Ständerat eine Chance verpasst, mit wenig Aufwand eine grosse Wirkung zur Stärkung der beruflichen Vorsorge zu erzielenDas Schweizer Pensionskassensystem benötigt in den zentralen Bereichen Anlagekompetenz und Risikomanagement dringend Modernisierungen, um das Renditepotenzial in den einzelnen Pensionskassen besser auszuschöpfen. Die Anlagerendite auf den Schweizer Pensionskassenvermögen, der sogenannte 3. Beitragszahler, trägt seit geraumer Zeit stärker zum Vermögenszuwachs bei als die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge. Konkret hat der 3. Beitragszahler in den vergangenen 15 Jahren durchschnittlich rund CHF 30 Milliarden pro Jahr (also kumulativ CHF 450 Milliarden) zum Vermögenszuwachs der Pensionskassen beigetragen. Der 3. Beitragszahler ist somit eine tragende Säule der beruflichen Vorsorge mit erheblichem Potenzial.

    Eine Annahme der Motion hätte einen massgeblichen Beitrag zur weiteren Stärkung der Vorsorgewerke geleistet. Eine höhere Anlagekompetenz in den Stiftungsräten macht sich auch bei der Auswahl der Anlageprodukte bemerkbar. Eine kompetente Auswahl der Anlageinstrumente beinhaltet auch eine sorgfältige Kostenanalyse mit positivem Effekt auf die Nettorendite der Anlagevermögen.

    Für die AMAS bleibt die Stärkung der Schweizer Vorsorgewerke in der zweiten Säule und der individuellen Vorsorge durch die Säule 3a eine strategische Priorität. Der Verband wird sich daher weiterhin für eine Stärkung des 3. Beitragszahlers und damit der beruflichen Vorsorge einsetzen.

    Link zur Motion